Sachverständiger / Gutachter
Ein Sachverständiger / Gutachter ist natürliche Person, die eine explizite Sachkunde sowie ein
überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet hat.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen,
auf dem sie über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügen. Dieses ist oft nötig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können.
Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen,
auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um Streitfragen klären zu lassen.
Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger
Das bedeutet, dass der Sachverständige besonderes Fachwissen auf seinem Gebiet, Unabhängigkeit,
Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der
Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein ist keine Garantie für
Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen fachliche Qualifikation und persönliche
Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private
Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.
Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter
Sachverständiger.