Gutachten

Erstellung von Sachverständigengutachten

  • Sachverständigenabnahme von elektrischen Anlagen
  • Schadensfeststellung für Versicherungen und Privatpersonen
  • Planung und Erstellung der Dokumentation für elektrische Anlagen
  • Mengenermittlung und Aufmaßerstellung
  • Kostenermittlung Mängelbeseitigung
  • Bauüberwachung
  • Wertgutachten
  • Privatgutachten
  • Beratung von Firmen und Privatpersonen sowie Betreibern von elektrischen Anlagen
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Gutachten Stempel

Sachverständiger / Gutachter

Ein Sachverständiger / Gutachter ist natürliche Person, die eine explizite Sachkunde sowie ein überdurchschnittliches Wissen sowie die nötige Erfahrung auf einem bestimmten Fachgebiet hat.
Die Hauptaufgabe eines Sachverständigen / Gutachters ist es, fachlich qualifizierte Gutachten auf dem Gebiet zu erstellen, auf dem sie über das nötige ausgewiesene Fachwissen verfügen. Dieses ist oft nötig, um einen Sachverhalt eindeutig klären zu können. Nicht nur Gerichte und Behörden können einen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, auch Unternehmen oder eine Privatperson können sich an diesen wenden, um Streitfragen klären zu lassen.

Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger

Das bedeutet, dass der Sachverständige besonderes Fachwissen auf seinem Gebiet, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein ist keine Garantie für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen fachliche Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung ihre Dienste anbieten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht ersetzen.

Nur die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetzgeber vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.