Wiederkehrende Prüfungen nach SPrüfV §2
Welche elektrischen Analgen betrifft dies?
- Sicherheitsstromversorgungen
- Netzersatzanlagen
- Brandmeldeanlagen
- Rauchabzugsanlagen
- Sprachalarmierungsanlagen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Damit ist auch eindeutig gefordert, dass sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen regelmäßig zu prüfen sind.
Ein Verstoß stellt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar.
Zur Prüfung benötigte Unterlagen
- Brandschutzgutachten (soweit vorhanden)
- Protokoll der letzten Prüfung
- Dokumentation der eingebauten Betriebsmittel
- Datenblatt der Batterieanlage
- Übersichtspläne
- Schaltplan der zu prüfenden Anlage
- Wartungs- und Bedienungsanleitungen
- Prüf- und Wartungsbuch
Die Prüfungen müssen dokumentiert werden.
Bei Brandmeldeanlage ist die Mitarbeit der Wartungsfirma erforderlich.