Wiederholungsprüfung von Maschinen nach VDE 0113-1

Geltungsbereich VDE 0113-1:

Die Norm gilt für die Anwendung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung und Systemen von Maschinen, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetze: z.B. ArbSchG, GPSG
Verordnungen u. Richtlinien: z.B. BetrSichV, TRBS
Verwaltungsvorschriften: z.B. UVV, DGUV
Technische Regeln z.B. DIN, VDE
Vertragliche Vorschriften: z.B. TAB, VdS
Allgemein anerkannte Regeln der Technik
Bücher DGUV V3

Verpflichtung zur Wiederholungsprüfung

  • BetrSichV §14 (2): Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen.
  • Die Prüffristen sind nach BetrSichV §3 durch eine Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
  • VDE 0150-100 Kapitel 4.1.101:Elektrische Anlagen sind den Errichternormen entsprechend in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.
Damit ist auch eindeutig gefordert, dass elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig zu prüfen sind. Ein Verstoß stellt keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat dar.

Wir prüfen für Sie:

Der Umfang der Prüfungen für eine bestimmte Maschine wird in den zugeordneten Produktnormen angegeben. Wo keine der Maschine zugeordnete Produktnorm existiert, muss mindestens geprüft werden:

  • Überprüfung, dass die elektrische Ausrüstung mit ihrer technischen Dokumentation übereinstimmt
  • Falls zum Schutz bei indirektem Berühren der Schutz durch automatische Abschaltung angewendet wird, müssen die Bedingungen für den Schutz durch automatische Abschaltung überprüft werden
  • Funktionsprüfungen

Die Prüfungen müssen dokumentiert werden.

  • Kundenvorgaben bei Prüfprotokollen werden berücksichtigt
  • Erstellen der Prüfprotokolle als PDF
  • Erstellen von Inventurlisten als PDF, Excel oder Access

Eine Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist möglich.