Prüfung von Windenergieanlagen

Blitzschutzprüfung für Windenergieanlagen nach VDE 0127-24

Anwendungsbereich VDE 0127-24

  • Energieerzeugungsvermögen über 100KW
  • Türme über 30 m
  • Rotorblätter länger als 10 m

  • Aussicht von der Gondel
  • Aussicht von der Gondel
  • Brennendes WEA

Windenergieanlagen sind hohe Bauwerke, die bedingter Weise so aufgestellt sind, dass sie Blitzen ungeschützt ausgesetzt sind. Windenergieanlagen müssen als Schutzmaßnahme gegen wirtschaftliche Verluste durch Beschädigung und Ertragsverluste, als Schutz gegen die Gefährdung von Lebewesen (Bedienpersonal) und als Mittel zur Verringerung der notwendigen Wartung generell gegen Blitze geschützt werden. Zur Verteilung von Blitzströmen und zur Verhinderung einer Zerstörung der WEA ist eine wirksame Erdungsanlage für die Maschine unbedingt notwendig. Die Erdungsanlage muss darüber hinaus Menschen und Tiere gegen elektrischen Schlag schützen. Bei Blitzeinschlägen muss die Erdungsanlage einen Blitzstrom mit hoher Frequenz und hohem Energiegehalt in die Erde ableiten und dort verteilen können, ohne dass gefährliche thermische oder elektromagnetische Wirkungen auftreten. Es wird empfohlen, in die Erdungsanlage Metallteile des Fundamentes einzubeziehen. Durch die großen Fundamente ergibt sich ein geringstmögliche Erdungswiderstand. Die Dokumentation muss bei Übergabe an den Auftraggeber den in der VDE 0127-24 enthaltenen Forderungen entsprechen.

Prüfung der WEA

Als Teil der Inbetriebnahme der Windenergieanlage muss die Blitzschutzanlage überprüft werden. Diese Überprüfung muss wenigstens mit einer Sichtprüfung erfolgen. Messungen des Durchganges an Stellen sind notwendig, wo die Blitzschutzanlage nicht zugänglich ist. Bei der Erstellung des Prüfungsplanes ist es wichtig, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Abtragung und Korrosion der Elemente der Fangeinrichtung
  • Eigenschaften von Leitern, Verbindungen, Schleifkontakten oder Funkenstrecken
  • Zustand von Verbindungen, Potentialausgleichsverbindungen, Befestigungen
  • Zustand der SPDs
  • Korrosion von Erdern
In bestimmten Abständen in Abhängigkeit von der Blitzschutzklasse muss eine umfassende Inspektion einschließlich von Durchgangsmessungen der Hauptteile der Blitzstromanlage durchgeführt werden.
  • Sichtprüfung Blitzschutzklasse I und II - jährlich
  • Sichtprüfung Blitzschutzklasse III und IV - jährlich
  • Umfassende Prüfung Blitzschutzklasse I und II - aller 2 Jahre
  • Umfassende Prüfung Blitzschutzklasse III und IV - aller 4 Jahre

Eine Prüfung ist nach jedem Blitzeinschlag notwendig



Prüfung von Windenergieanlagen nach DGUV V3

Auch Windenergieanlagen sind elektrische Anlagen die nach DGUV V3 regelmäßig geprüft werden müssen. Weiter Informationen finden Sie unter: Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen